Selbstständig machen als Freiberufler oder Freelancer – Was bedeutet das?

Was bin ich und was will ich sein? Diese philosophisch anmutende Frage dürften sich wohl viele Gründer stellen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Auch wir haben diese Phase beim Aufbau der BizWiese durchgemacht und sind eigentlich immer noch damit beschäftigt, denn es gibt ständig Neues zu lernen.

Um den Einstieg für Neulinge zu erleichtern, klären wir in diesem Beitrag die häufigsten Missverständnisse auf, die bei der Nutzung der Begriffe “Selbstständigkeit”, “Freiberufler”, “Freelancer” und “Gewerbe” auftreten.

Ich bin Freiberufler

Der Freiberuf oder auch freie Beruf beschreibt bestimmte selbstständige Tätigkeiten, die im Einkommenssteuergesetz (§18 EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§1 PartGG) verankert sind und nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Hierzu zählen selbstständige Aktivitäten, die eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung erfordern, wie z. B. in den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Erziehung. Nach dem deutschen Recht sind Selbstständige entweder Freiberufler oder Gewerbetreibende, allerdings niemals beides zusammen.

Freie Berufe in Deutschland im Jahr 2008 (Quelle: Institut für Freie Berufe, Erlangen, 2008)

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater
  • Architekten, Ingenieure (auch beratend) und Sachverständige
  • Freie Kulturberufe

Laut der aktuellen Statistik (Stand 01.02.2010) des IfB Bonn gibt es mittlerweile über 1.000.000 Freiberufler in Deutschland. Weitere Interessante Statistiken gibt es übrigens im Statistik-Bereich des IfB.

Und hier die wichtigsten Vorteile, die man als Freiberufler genießt:

  • Keine Gewerbesteuer
  • Keine Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Einfache Buchhaltung auch bei hohen Gewinnen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • “Ansparabschreibungen” bieten bessere Möglichkeiten zur Abschreibung

Es gibt aber auch Nachteile, da einige freie Berufe an bestimmte Regelungen, die sogenannten Berufsrechte, gebunden sind. Das Berufsrecht definiert für bestimmte Berufsgruppen im Detail, wie man sich als ausübender Freiberufler zu Verhalten hat. Insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftprüfer sind durch das Berufsrecht an viele Einschränkungen gebunden, z. B. im Bereich des Selbstmarketing (Werbung), das im Internetzeitalter immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auch die Kooperationen zwischen einzelnen freien Berufen sind immer noch stark eingeschränkt. Über die Auswirkungen des  Berufsrecht im Zeitalter des Internet hatten wir daher bereits berichtet.

Ich bin Freelancer

Der Begriff “Freelancer” ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt und kann daher wie der Stempel “Unternehmensberater” beliebig verwendet werden. Da mit diesem Begriff in Deutschland allerdings keine Qualitätserwartung seitens der Kunden verbunden sind, kann damit weitaus unproblematischer umgegangen werden, als z. B. mit der ungeschützten Bezeichnung als Unternehmensberater.

Das Freelancing ist bereits vor vielen Jahren als Begriff populär geworden und stammt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Sprachraum. Dort sind Freelancer allgemein Personen, die selbstständig, mit eigener Verantwortung und persönlichem Risiko projektbasierte Dienstleistungen anbieten und damit Ihr Leben finanzieren. Auch hierzulande ist ein Freelancer in erster Linie selbstständig und arbeitet projektbasiert, wobei dieser Begriff keine Aussage über den Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender enthält.

Was? Ich betreibe ein Gewerbe?

So oder ähnlich klingt häufig die Reaktion von Privatpersonen, die neben Ihrem Hauptberuf eine kleine Internetseite für den Kegelverein managen und dort z. B. Google AdSense integrieren, wenn das Finanzamt davon erfährt. In Deutschland ist man grundsätzlich Gewerbetreibender, sofern man (a) kein Freiberufler ist und (b) eine wirtschaftlich motivierte sowie nachhaltige Tätigkeit ausführt, der eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt und die auf eigene Rechnung und Verantwortung ausgeführt wird.

Wenn man als Unternehmensgründer wirtschaftlich aktiv wird, d. h. Umsätze erwirtschaftet oder Waren einkauft, sollte man dementsprechend unbedingt ein Gewerbe anmelden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Rechtsform (z. B. GbR) des Unternehmens und kennt nur eine einzige Ausnahme: Man ist Freiberufler. In diesem Fall betreibt man kein Gewerbe und genießt u. a. den Vorzug, dass man keine Gewerbe anmelden muss.

Einzelfall IT: Systemprogrammierung vs. Anwendungsprogrammierung

Laut deutscher Rechtsprechung sind nur bestimmte Berufsgruppen als Freie Berufe anerkannt und werden dementsprechend vom Finanzamt behandelt. Wer den Status Freiberufler erhält, genießt bestimmte steuerrechtliche Vorteile, die das Leben als Selbstständiger durchaus erleichtern können. Im Zweifelsfall prüft das zuständige Finanzamt den persönlichen Status und entscheidet, ob man als Freiberufler zugelassen wird.

Bei den modernen  IT-Berufen ist die immer noch praktizierte Unterscheidung  zwischen Systemprogrammierung und Anwendungsprogrammierung allerdings sehr problematisch und führt in Einzelfällen zu ganz unterschiedlichen Einstufungen. Systemprogrammierer werden als Freiberufler anerkannt, Anwendungsprogrammierer hingegen nicht, weil die erforderlich Komplexität und geistige Herausforderung bei dieser Form der Softwareentwicklung angeblich fehlt. In Zeiten des Internets und hochkomplexer Netzwerke, die sich hinter gängigen Anwendungen verbergen, ist diese Unterscheidung zwar absurd, aber leider weiterhin de jure gültig.

Es bleibt daher zu hoffen, dass der Gesetzgeber die längt ausstehende Reform der freien Berufe bald durchführt und damit auch neue Berufszweige im IT-Sektor als freiberufliche Tätigkeiten berücksichtigt.

Bist Du selbst Freiberufler oder Gewerbetreibender? Welche Erfahrungen hast Du beim Schritt in die Selbstständigkeit und bei der Statuswahl gemacht? Wir freuen uns auf Eure Kommentare, Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Tags: Freelancer, Freiberufler, Gewerbe, Recht, Steuern, Unternehmensgründung

7 Antworten zu “Selbstständig machen als Freiberufler oder Freelancer – Was bedeutet das?”

  1. Alex sagt:

    Gute Zusammenfassund, was mich mal interessieren würde: bekommt man als Freiberufler auch eine Ust-ID-Nr.?

  2. Alex sagt:

    Bzw. türlich “beantragen” – automatisch bekommt man sie ja auch mit Gewerbe nicht – is klar ne :)

  3. Hallo Alex,

    ja als Freiberufler bekommt man auch eine Ust-ID. Die wird allerdings nur für Transaktionen mit dem Ausland benötigt.

  4. Heike Lorenz sagt:

    Hallo Alex & Christian,
    in Deutschland braucht man sie nicht, aber ich finde sie macht sich auf dem Briefpapier definitiv besser als die normale Steuernummer und kostet ja nichts ;-)

    Gruß
    Heike

  5. Limited Tom sagt:

    Wird im ersten Jahr nicht so viel verdient, kannst Du Dir aussuchen, ob Du eine haben möchtest. Google mal nach Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

  6. Jayde sagt:

    Selbststandig machen als freiberufler oder freelancer was bedeutet das.. Amazing :)

  7. Max Free sagt:

    Infos zur erfolgreichen Anmeldung als Freiberufler lassen sich kostenfrei über die Adresse: http://www.freelance-market.de/d/Praxistipps_zur_erfolgreichen_Anmeldung_als_Freiberufler beziehen. Der Ratgeber gibt Praxistipps und beschreibt, welche Informationen an welche Behörden weitergeleitet werden müssen. Hilfreich!

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