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Selbstständig machen als Freiberufler oder Freelancer – Was bedeutet das?

Montag, 01. Februar 2010

Was bin ich und was will ich sein? Diese philosophisch anmutende Frage dürften sich wohl viele Gründer stellen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Auch wir haben diese Phase beim Aufbau der BizWiese durchgemacht und sind eigentlich immer noch damit beschäftigt, denn es gibt ständig Neues zu lernen.

Um den Einstieg für Neulinge zu erleichtern, klären wir in diesem Beitrag die häufigsten Missverständnisse auf, die bei der Nutzung der Begriffe “Selbstständigkeit”, “Freiberufler”, “Freelancer” und “Gewerbe” auftreten.

Ich bin Freiberufler

Der Freiberuf oder auch freie Beruf beschreibt bestimmte selbstständige Tätigkeiten, die im Einkommenssteuergesetz (§18 EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§1 PartGG) verankert sind und nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Hierzu zählen selbstständige Aktivitäten, die eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung erfordern, wie z. B. in den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Erziehung. Nach dem deutschen Recht sind Selbstständige entweder Freiberufler oder Gewerbetreibende, allerdings niemals beides zusammen.

Freie Berufe in Deutschland im Jahr 2008 (Quelle: Institut für Freie Berufe, Erlangen, 2008)

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater
  • Architekten, Ingenieure (auch beratend) und Sachverständige
  • Freie Kulturberufe

Laut der aktuellen Statistik (Stand 01.02.2010) des IfB Bonn gibt es mittlerweile über 1.000.000 Freiberufler in Deutschland. Weitere Interessante Statistiken gibt es übrigens im Statistik-Bereich des IfB.

Und hier die wichtigsten Vorteile, die man als Freiberufler genießt:

  • Keine Gewerbesteuer
  • Keine Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Einfache Buchhaltung auch bei hohen Gewinnen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • “Ansparabschreibungen” bieten bessere Möglichkeiten zur Abschreibung

Es gibt aber auch Nachteile, da einige freie Berufe an bestimmte Regelungen, die sogenannten Berufsrechte, gebunden sind. Das Berufsrecht definiert für bestimmte Berufsgruppen im Detail, wie man sich als ausübender Freiberufler zu Verhalten hat. Insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftprüfer sind durch das Berufsrecht an viele Einschränkungen gebunden, z. B. im Bereich des Selbstmarketing (Werbung), das im Internetzeitalter immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auch die Kooperationen zwischen einzelnen freien Berufen sind immer noch stark eingeschränkt. Über die Auswirkungen des  Berufsrecht im Zeitalter des Internet hatten wir daher bereits berichtet.

Ich bin Freelancer

Der Begriff “Freelancer” ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt und kann daher wie der Stempel “Unternehmensberater” beliebig verwendet werden. Da mit diesem Begriff in Deutschland allerdings keine Qualitätserwartung seitens der Kunden verbunden sind, kann damit weitaus unproblematischer umgegangen werden, als z. B. mit der ungeschützten Bezeichnung als Unternehmensberater.

Das Freelancing ist bereits vor vielen Jahren als Begriff populär geworden und stammt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Sprachraum. Dort sind Freelancer allgemein Personen, die selbstständig, mit eigener Verantwortung und persönlichem Risiko projektbasierte Dienstleistungen anbieten und damit Ihr Leben finanzieren. Auch hierzulande ist ein Freelancer in erster Linie selbstständig und arbeitet projektbasiert, wobei dieser Begriff keine Aussage über den Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender enthält.

Was? Ich betreibe ein Gewerbe?

So oder ähnlich klingt häufig die Reaktion von Privatpersonen, die neben Ihrem Hauptberuf eine kleine Internetseite für den Kegelverein managen und dort z. B. Google AdSense integrieren, wenn das Finanzamt davon erfährt. In Deutschland ist man grundsätzlich Gewerbetreibender, sofern man (a) kein Freiberufler ist und (b) eine wirtschaftlich motivierte sowie nachhaltige Tätigkeit ausführt, der eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt und die auf eigene Rechnung und Verantwortung ausgeführt wird.

Wenn man als Unternehmensgründer wirtschaftlich aktiv wird, d. h. Umsätze erwirtschaftet oder Waren einkauft, sollte man dementsprechend unbedingt ein Gewerbe anmelden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Rechtsform (z. B. GbR) des Unternehmens und kennt nur eine einzige Ausnahme: Man ist Freiberufler. In diesem Fall betreibt man kein Gewerbe und genießt u. a. den Vorzug, dass man keine Gewerbe anmelden muss.

Einzelfall IT: Systemprogrammierung vs. Anwendungsprogrammierung

Laut deutscher Rechtsprechung sind nur bestimmte Berufsgruppen als Freie Berufe anerkannt und werden dementsprechend vom Finanzamt behandelt. Wer den Status Freiberufler erhält, genießt bestimmte steuerrechtliche Vorteile, die das Leben als Selbstständiger durchaus erleichtern können. Im Zweifelsfall prüft das zuständige Finanzamt den persönlichen Status und entscheidet, ob man als Freiberufler zugelassen wird.

Bei den modernen  IT-Berufen ist die immer noch praktizierte Unterscheidung  zwischen Systemprogrammierung und Anwendungsprogrammierung allerdings sehr problematisch und führt in Einzelfällen zu ganz unterschiedlichen Einstufungen. Systemprogrammierer werden als Freiberufler anerkannt, Anwendungsprogrammierer hingegen nicht, weil die erforderlich Komplexität und geistige Herausforderung bei dieser Form der Softwareentwicklung angeblich fehlt. In Zeiten des Internets und hochkomplexer Netzwerke, die sich hinter gängigen Anwendungen verbergen, ist diese Unterscheidung zwar absurd, aber leider weiterhin de jure gültig.

Es bleibt daher zu hoffen, dass der Gesetzgeber die längt ausstehende Reform der freien Berufe bald durchführt und damit auch neue Berufszweige im IT-Sektor als freiberufliche Tätigkeiten berücksichtigt.

Bist Du selbst Freiberufler oder Gewerbetreibender? Welche Erfahrungen hast Du beim Schritt in die Selbstständigkeit und bei der Statuswahl gemacht? Wir freuen uns auf Eure Kommentare, Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Geheimnis gelüftet: Das deutsche Berufsrecht (a.k.a. Standesrecht) im Zeitalter des Webs

Freitag, 20. November 2009

Freiberufler. Nicht ohne mein Berufsrecht.

Wer in Deutschland als Freiberufler unterwegs ist, sollte sich schlauerweise zu Beginn seiner freien Tätigkeit mit dem Berufsrecht auseinandersetzen, das hierzulande eine gewisse Einmaligkeit besitzt und häufig auch synonym zum Begriff “Standesrecht” verwendet wird. Die meisten Freiberufler werden das Berufsrecht kennen (zumindest den Teil, der Sie direkt betrifft) und die Spezialitäten der immer noch stark regulierten Gesetzeslage bereits lieben. Da ich in Gesprächen mit Rechtsexperten und Freiberuflern während der Entwicklung der BizWiese immer wieder auf Unklarheiten und unvorhergesehene Diskussionen gestoßen bin, ist es an der Zeit einen Überblick über alle relevanten Verordnungen und Gesetzte zu geben. Damit das ganze Regulierungchaos etwas eingedämmt wird, habe ich die aktuellsten Gesetzestexte und Verordnungen zum Berufsrecht, die ich finden konnte, in einer Übersicht zusammengefasst. Im Laufe meiner Recherche kam einiges an Input zusammen, deshalb habe ich die Dokumente in mehrere Kategorien eingeteilt.

Spannend sind aus meiner Sicht vor allem die Vorschriften zum Bereich Werbung und zur Kooperation, die heute immer häufiger auch zwischen unterschiedlichen Berufsständen stattfindet. Als Beispiele sei hier der Rechtsanwalt genannt, der gerne kooperativ mit Architekten und einem Ingenieurbüro zusammenarbeitet. Eine lockere oder auch “lose” und auftragsbezogene Kooperation ist leider auch heute noch, nach vielen Versuchen der Deregulierung und Liberalisierung des Berufsrechtes, weiterhin problematisch. Das betrifft die BizWiese als Marktplatz für interdisziplinäre Kooperationen in Form von Teams natürlich ganz erheblich, da unser Konzept genau solche Kooperationen fördert und voran treibt.

Das Berufsrecht polarisiert. Mehr Freiheiten bei der Berufsausübung vs. Gefährdung der Qualität und Seriosität

Aus meiner Sicht müsste das Berufsrecht im Zeitalter des Internets vollkommen abgeschafft werden, da der Zweck aus heutiger Sicht einzig und allein im Schutz der alteingessenen Freiberufler besteht und junge dynamische Unternehmen dadurch bewusst benachteiligt und zurückdrängt werden. Junge Startups (ja, Startups gibt es auch in relativ “trockenen” Bereichen wie Steuerberatung und Rechtsberatung) sind häufig interdisziplinär aufgestellt und sehen sich selbst nicht mehr als klassische Einzelkämpfer, sondern als Teil einer mobilen und fließenden Wirtschaft in denen Kooperation eine wichtige Rolle spielt. Wer die Zeichen der Zeit erkennt, nutzt die vielen neuen Möglichkeiten des Internets, um mit Offenheit und vernetzten Kooperationen neue Geschäfte zu machen, statt Mitbewerber planvoll auszubremsen.

Leider ist das deutsche Berufsrecht immer noch eine große Bremse, die kleine und agile Freiberufler unnötig in Ihren Möglichkeiten einschränkt. Jetzt mögen sich einige alte Hasen in Ihrem Sessel winden und argumentieren, dass das Berufsrecht die Seriosität und Qualität der etablierten Freiberufler seit Jahrzenten auf hohem Niveau hält. Ich halte allerdings dagegen, dass die negative Wirkung des Regulierungswahns bereits in vielen wirtschaftlichen Bereichen entlarvt wurde und dass auch das Standesrecht nicht die Qualität auf konstantem Niveau hält, sondern die natürliche Auslese der Teilnehmer im Wirtschaftskreislauf verhindert (Darwin sei gegrüßt).

Für freie Berufe und Kooperationen

Für Steuerberater

Für Anwälte und Notare

Für Wirtschaftsprüfer

Hinweis:

Die BizWiese GbR übernimmt keine Verantwortung für die Aktualität und Korrektheit der verlinkten Webseiten und Dokumente, da wir diese nicht sicher stellen können. Diese Liste ist übrigens auch zukünftig in der Rubrik “Häufige Fragen” auf der BizWiese zu finden.

Welche Erfahrungen haben Sie bisher mit dem Berufsrecht gesammelt? Ist eine weitere Liberalisierung sinnvoll oder eher schädigend für Berufstände wie z. B. Steuerberater und Rechtsanwälte? In welchen Kooperationen sind sie aktiv und welche Auswirkungen hat das Berufsrecht auf Ihre Zusammenarbeit?

Rückblick der Woche (27/2009)

Freitag, 03. Juli 2009

Kooperation

Häufig gehört und doch zu oft vernachlässtigt: Kooperationen spielen für junge Unternehmensgründer eine große Rolle um heutzutage erfolgreich zu sein und sich gegen etablierte Wettbewerber im Markt zu behaupten. Genau aus diesem Grund halten auch wir durchgängig unsere Augen und Ohren offen, um Kooperationsgelegenheiten mit anderen StartUps oder Unternehmen zu finden. Bereits vor längerer Zeit haben wir einige mittlerweile erfolgreiche Web 2.0 Startups ausgemacht, mit denen wir hervorragende Synergien schaffen könnten. Kürzlich ist ein weiterer Kandidat hinzugekommen, der eher in klassischen Gewässern schwimmt. Er könnte allerdings für unser Modell einen optimalen Marktzugang darstellen und im Gegenzug könnten wir ihm mit der BizWiese vielleicht genau die Plattform bieten, die er für sein Business sucht. Ich kann an dieser Stelle natürlich noch keinen Namen nennen. Wir werden allerdings im Laufe der Entwicklung unseres Prototypen auf ihn zu gehen und sind gespannt, ob wir ihn überzeugen und für uns gewinnen können. Damit würde sich möglicherweise ein großartiger Vorteil bei der Markterschließung ergeben.

Versicherungen

Das ungeliebte aber äußerst wichtige Thema der Versicherungen liegt aktuell auf der Agenda: Welche Leistungen braucht ein junges Internet Startup um sich gegen Risiken abzusichern? Wir sind der Meinung, dass es im Web andersartige Risiken gibt, als in klassischen Geschäftsbereichen und Industrien. Haftungsfragen haben z. B. ganz andere Dimensionen, da Online- Dienste, prinzipiell weltweit erreichbar sind und dadurch auch weltweit Schaden oder Haftungsansprüche auslösen können. Der Bereich der Versicherungen hat also bei Web Startups einen sehr starken Bezug zum IT-Recht und technischen Fragestellungen. Die Kernfrage lautet wie man die möglichen Risiken identifiziert, kategorisiert und angemessen bewertet. Hierzu gibt es bisher leider nur sehr wenig brauchbare Literatur. Aus diesem Grund suchen wir aktuell nach professioneller Beratung, damit die BizWiese zukünftig auf sicherem Boden wächst. Für hilfreiche Literaturtips, Ideen und Vorerfahrungen anderer Gründer wären wir natürlich sehr denkbar!

In diesem Zusammenhang noch eine wichtige Ergänzung:

Mit der BizWiese schaffen wir eine Plattform, die unser aktuelles Problem mit den Versicherungen optimal lösen würde. Wo finde ich einen Versicherungberater, der schon einmal erfolgreich ein technologiebasiertes junges Startups im Webbereich beraten hat und zudem Zugang zu einem IT-Rechtsexperten besitzt, der die Haftungsrisiken kennt und beurteilen kann? Ausserdem sollte am besten noch jemand dabei sein, der unser Geschäftsmodell im gesamten betrachten und beurteilen kann, sprich ein Unternehmensberater, der bereits ein anderes ähnliches Startups erfolgreich begleitet hat. Wo finde ich solch ein Team? Die Antwort lautet bisher ganz einfach: Nirgends. Es sei denn du kennst jemand wirklich Guten, der noch jemand anderen viel Besseren kennt, der vielleicht genau diejenigen kennt, die du suchst. Im Zweifelsfall findet dein Berater natürlich immer jemanden “der das hinbekommt”. Aber mal ehrlich, das passt nicht zu den hohen Ansprüchen, die viele Unternehmer (wie auch wir) stellen und haben müssen, um der Konkurrenz einen Schritt voraus zu sein. Im Übrigen: Eine Recherche im Web nach einem derartigen Experten-Team war für mich völlig aussichtlos, da Google hierfür einfach nicht gemacht ist und auch die gängigen Business-Portale kein brauchbares Ergebnis gebracht haben.

Unternehmensbewertung

Eine weitere nicht zu unterschätzende Aufgabe will gelöst werden: Die Unternehmensbewertung junger Startups in der Seed-Phase, die auf der Suche nach Investorenkapital sind. Klassische Bewertungsansätze wie das Substanzverafhren scheitern bereits daran, dass junge Unternehmen in der Regel keinen Besitz wie Anlagen und Umlaufvermögen vorweisen können. Es fehlt schlichtweg die Substanz.
Ebenso scheitert allerdings auch das Ertragswertverfahren, nach dem der Unternehmenswert auf Basis der zukünftigen zu erwartenden Gewinne bemessen wird. Wie soll nun plausibel ein zukünftiger Gewinn kalkuliert werden, wenn es noch keine Vorerfahrungen mit diesem Unternehmen, keine Kunden und keine Umsätze gibt?
Genau das sind die Fragen, die wir in den kommenden Wochen beantworten wollen.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Bewertung junger Startups ein “heißes Eisen” ist, an dem sich schon so mancher verbrannt hat. Sehr treffendes Zitat dazu waren “Price is what you pay, value is what you get” oder “Bewertungsmodelle [sind] geduldig, der Wert ist, was bezahlt wird” in der Xing Gruppe “Existenzgründer und Selbstständige”. (Ich weiß leider nicht, ob der Autor hier gennant werden möchte, daher verzichte ich an dieser Stelle auf seinen Namen)

Wo ich gerade bei Xing bin:

Die Beiträge in dieser Gruppe waren bis auf wenige Ausnahmen sehr hilfreich, damit hatte ich eigentlich gar nicht gerechnet, da dies für mich eher eine Gelegenheit war, um die Gruppenfunktionalität bei Xing zu testen. Insofern: Daumen hoch an Xing, ich hoffe das ich ähnliche Erfahrungen auch zu anderen Themen und in anderen Gruppen sammeln werden. Unabhängig von dem konstruktiven Feedback bei Xing freut sich unser Team natürlich auf weitere Ideen, Lösungsansätze und Vorerfahrungen zum Thema Unternehmensbewertung junger technologieorientierter Startups.



 
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