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Selbstständig machen als Freiberufler oder Freelancer – Was bedeutet das?

Montag, 01. Februar 2010

Was bin ich und was will ich sein? Diese philosophisch anmutende Frage dürften sich wohl viele Gründer stellen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Auch wir haben diese Phase beim Aufbau der BizWiese durchgemacht und sind eigentlich immer noch damit beschäftigt, denn es gibt ständig Neues zu lernen.

Um den Einstieg für Neulinge zu erleichtern, klären wir in diesem Beitrag die häufigsten Missverständnisse auf, die bei der Nutzung der Begriffe “Selbstständigkeit”, “Freiberufler”, “Freelancer” und “Gewerbe” auftreten.

Ich bin Freiberufler

Der Freiberuf oder auch freie Beruf beschreibt bestimmte selbstständige Tätigkeiten, die im Einkommenssteuergesetz (§18 EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (§1 PartGG) verankert sind und nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Hierzu zählen selbstständige Aktivitäten, die eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung erfordern, wie z. B. in den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Erziehung. Nach dem deutschen Recht sind Selbstständige entweder Freiberufler oder Gewerbetreibende, allerdings niemals beides zusammen.

Freie Berufe in Deutschland im Jahr 2008 (Quelle: Institut für Freie Berufe, Erlangen, 2008)

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
  • Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater
  • Architekten, Ingenieure (auch beratend) und Sachverständige
  • Freie Kulturberufe

Laut der aktuellen Statistik (Stand 01.02.2010) des IfB Bonn gibt es mittlerweile über 1.000.000 Freiberufler in Deutschland. Weitere Interessante Statistiken gibt es übrigens im Statistik-Bereich des IfB.

Und hier die wichtigsten Vorteile, die man als Freiberufler genießt:

  • Keine Gewerbesteuer
  • Keine Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Einfache Buchhaltung auch bei hohen Gewinnen (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • “Ansparabschreibungen” bieten bessere Möglichkeiten zur Abschreibung

Es gibt aber auch Nachteile, da einige freie Berufe an bestimmte Regelungen, die sogenannten Berufsrechte, gebunden sind. Das Berufsrecht definiert für bestimmte Berufsgruppen im Detail, wie man sich als ausübender Freiberufler zu Verhalten hat. Insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftprüfer sind durch das Berufsrecht an viele Einschränkungen gebunden, z. B. im Bereich des Selbstmarketing (Werbung), das im Internetzeitalter immer mehr an Bedeutung gewinnt. Auch die Kooperationen zwischen einzelnen freien Berufen sind immer noch stark eingeschränkt. Über die Auswirkungen des  Berufsrecht im Zeitalter des Internet hatten wir daher bereits berichtet.

Ich bin Freelancer

Der Begriff “Freelancer” ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt und kann daher wie der Stempel “Unternehmensberater” beliebig verwendet werden. Da mit diesem Begriff in Deutschland allerdings keine Qualitätserwartung seitens der Kunden verbunden sind, kann damit weitaus unproblematischer umgegangen werden, als z. B. mit der ungeschützten Bezeichnung als Unternehmensberater.

Das Freelancing ist bereits vor vielen Jahren als Begriff populär geworden und stammt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Sprachraum. Dort sind Freelancer allgemein Personen, die selbstständig, mit eigener Verantwortung und persönlichem Risiko projektbasierte Dienstleistungen anbieten und damit Ihr Leben finanzieren. Auch hierzulande ist ein Freelancer in erster Linie selbstständig und arbeitet projektbasiert, wobei dieser Begriff keine Aussage über den Status als Freiberufler oder Gewerbetreibender enthält.

Was? Ich betreibe ein Gewerbe?

So oder ähnlich klingt häufig die Reaktion von Privatpersonen, die neben Ihrem Hauptberuf eine kleine Internetseite für den Kegelverein managen und dort z. B. Google AdSense integrieren, wenn das Finanzamt davon erfährt. In Deutschland ist man grundsätzlich Gewerbetreibender, sofern man (a) kein Freiberufler ist und (b) eine wirtschaftlich motivierte sowie nachhaltige Tätigkeit ausführt, der eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht zugrunde liegt und die auf eigene Rechnung und Verantwortung ausgeführt wird.

Wenn man als Unternehmensgründer wirtschaftlich aktiv wird, d. h. Umsätze erwirtschaftet oder Waren einkauft, sollte man dementsprechend unbedingt ein Gewerbe anmelden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Rechtsform (z. B. GbR) des Unternehmens und kennt nur eine einzige Ausnahme: Man ist Freiberufler. In diesem Fall betreibt man kein Gewerbe und genießt u. a. den Vorzug, dass man keine Gewerbe anmelden muss.

Einzelfall IT: Systemprogrammierung vs. Anwendungsprogrammierung

Laut deutscher Rechtsprechung sind nur bestimmte Berufsgruppen als Freie Berufe anerkannt und werden dementsprechend vom Finanzamt behandelt. Wer den Status Freiberufler erhält, genießt bestimmte steuerrechtliche Vorteile, die das Leben als Selbstständiger durchaus erleichtern können. Im Zweifelsfall prüft das zuständige Finanzamt den persönlichen Status und entscheidet, ob man als Freiberufler zugelassen wird.

Bei den modernen  IT-Berufen ist die immer noch praktizierte Unterscheidung  zwischen Systemprogrammierung und Anwendungsprogrammierung allerdings sehr problematisch und führt in Einzelfällen zu ganz unterschiedlichen Einstufungen. Systemprogrammierer werden als Freiberufler anerkannt, Anwendungsprogrammierer hingegen nicht, weil die erforderlich Komplexität und geistige Herausforderung bei dieser Form der Softwareentwicklung angeblich fehlt. In Zeiten des Internets und hochkomplexer Netzwerke, die sich hinter gängigen Anwendungen verbergen, ist diese Unterscheidung zwar absurd, aber leider weiterhin de jure gültig.

Es bleibt daher zu hoffen, dass der Gesetzgeber die längt ausstehende Reform der freien Berufe bald durchführt und damit auch neue Berufszweige im IT-Sektor als freiberufliche Tätigkeiten berücksichtigt.

Bist Du selbst Freiberufler oder Gewerbetreibender? Welche Erfahrungen hast Du beim Schritt in die Selbstständigkeit und bei der Statuswahl gemacht? Wir freuen uns auf Eure Kommentare, Anregungen und Verbesserungsvorschläge.

Die Zukunft der Dienstleistung liegt in den Händen von flexiblen Teams

Dienstag, 30. Juni 2009

Bei der Abarbeitung einiger Formalien zur Anmeldung beim diesjährigen Gründerwettbewerb der Wirtschaftswoche ist mir heute ein interessanter und für die BizWiese besonders wichtiger Kommentar “ins Netz” gegangen. Der folgende Link zum Wirtschaftswoche Gründerwettbewerb verweist direkt auf den entsprechenden WiWo-Artikel, der bereits am 09.04.2009 angelegt wurde und alles rund um den Gründerwettbewerb erklärt.

Der Kommentar von Jürgen vom Scheidt am 28.05.2009 hat mich zunächst durch die gezielte Nachfrage nach den durch WiWo vorgegebenen 20 Mitarbeitern neugierig gemacht, die man doch bitte im zweiten Geschäftsjahr nach der Gründung laut Businessplan vorweisen solle. Die berechtigte Rückfrage lautete daraufhin, ob sich diese Vorgabe auf feste Angestellte bezieht (was natürlich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation und der Entwicklung des Arbeitsmarktes hin zu lockeren Angestelltenverhältnissen für viele Gründer eher unrealistisch erscheinen mag). Die Antwort der WiWo-Redaktion ist leider bis heute ausgeblieben, ich werde aber in einem neuen Kommentar auch noch einmal rückfragen, da das unser Gründerteam natürlich auch stark betrifft. Lange Rede kurzer Sinn, das eigentlich spannende am Kommentar von Herrn vom Scheidt war folgende Anmerkung, die mir erst beim zweiten Hinschauen auffiel:

„Liest man nicht immer wieder im Wirtschaftsteil, dass die Zukunft lockeren Netzwerken von kleinen Teams gehört, die sich immer wieder neu vernetzen?“

Ein spontanes Grinsen konnte ich mir nicht verkneifen, denn mit dieser Aussage wird die Idee der BizWiese vollends bestätigt. Auch aus unserer Sicht verändert sich der Dienstleistungsmarkt dahingehend, dass Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen immer häufiger in kleinen, flexiblen und stark kooperativen Teams für Projekte zusammenarbeiten. Nach unserer Ansicht geht diese Entwicklung sogar soweit, dass aktuell ein Zeitalter mit neuen Regeln im Arbeits- und Dienstleistungsmarkt anbricht, dessen Voranschreiten durch die aktuelle Wirtschaftskrise sogar noch beschleunigt wird. Genau hier liegt die Grundlage unseres Geschäftsmodells: Wir wollen mit der BizWiese eine Plattform schaffen, die erstmals Dienstleistungen aus den Bereichen IT, Marketing, Kreativwirtschaft ( Design  & Medien ), Steuern, Recht und Unternehmensberatung in Form von virtuellen Teams vermarktet und den Teams darüber hinaus ein Werkzeug zur verteilten Kollaboration für gemeinsame Kunden anbietet.

Wenn die Zeit und die Technik es zulassen, werde ich versuchen mit Herrn vom Scheidt Kontakt aufzunehmen um einen Autausch über das spannende Thema der Zukunft von Dienstleistungen in flexiblen Netzwerken aufzunehmen. Möglicherweise kann sich da ein interessanter Gedankenaustausch entwickeln, der unser Team zu weiteren neuen Ideen führt.



 
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